Behandlung von Lese-Rechtschreib-Störung (LRS)
So vielfältig wie die Begriffe zu dieser Thematik sind, können auch die Ausprägungen sein.
Sowohl die Lese- als auch die Rechtschreibstörung können isoliert, aber auch in Kombination auftreten.
Dabei treten bei den betroffenen Kindern alle Fehler im Lesen und Schreiben auf, die auch bei betroffenen Kindern ohne LRS zu beobachten sind. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass die Kinder ohne LRS insgesamt wesentlich weniger Fehler machen und dieses auch nur über einen kurzen Zeitraum zu beobachten sind. Fehler können z. B. Buchstabenauslassungen oder Umstellungen sein. Auch das Verwechseln ähnlicher Buchstaben, wie z.B. d/b/p/q kommt häufig vor. Das Lernen von Regeln fällt meistens sehr schwer, da ihnen das Speichern im Gedächtnis große Probleme bereitet.
Die Ursachen sind vielfältig. Ein wichtiger Zusammenhang ist jedoch in der Sprachentwicklung zu sehen. D. h. Schwierigkeiten beim Erwerb von sog. Vorläuferfertigkeiten, speziell der phonologischen Bewusstheit (z. B. Reime erkennen, Worte in Silben unterteilen, Sprachlaute im Wort heraushören etc.) können den Erfolg im Schriftspracherwerb stark beeinflussen.
Durch spezifische Weiterbildungsmaßnahmen ist Kirsten Römermann als Therapeutin vom Landratsamt München für die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII anerkannt. Eine Kostenübernahme kann bei Feststellung durch das Landratsamt auch über dieses erfolgen.