Häufige Fragen zum Thema Logopädie

Häufige Fragen zur Logopädie - Logopädie Römermann aus Haar hilft Ihnen weiter.

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zum Thema Logopädie zusammengefasst.

Der Begriff Logopädie leitet sich aus dem Altgriechischen von „logos“ ab, was "Wort" bedeutet.  "Pädie" wiederum leitet sich von „paideuein“ ab, was sich mit erziehen übersetzen lässt. Somit steht es zunächst einmal für Sprecherziehung.

Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und wird somit von den Krankenkassen übernommen.

Logopädie umfasst die Untersuchung und Behandlung von Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell bedingt sein können. Logopädische Untersuchungen und Behandlungen werden vom Arzt verordnet. Sie können als Hausbesuch oder ambulant in der Praxis erfolgen. Ebenso gehören die Beratung und Maßnahmen zur Prävention zum aufgabengebiet der Logopädie.

Grundsätzlich ist die Logopädie eine medizinische Kassenleistung, die vom Arzt verordnet wird. Mit dieser Verordnung kommen Sie dann zu uns.

Im Zuge der Gesundheitsreform ändern sich die Zuzahlungen zum 1.1.2004.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen, also auch Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose leisten einen Eigenanteil. Für Heilmittel beträgt die Zuzahlung 10% des Rezeptwertes zuzüglich 10 Euro pro Rezept. Zuzahlungen müssen nur bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden. Diese liegen bei 2% des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken sind es 1%. Sammeln sie deshalb Ihre Zuzahlungsbelege! Befreiungsbescheinigungen gelten nur, wenn sie nach dem 1.1.2004 ausgestellt sind. Zuzahlungen werden auch für Hausbesuche und Entfernungspauschalen erhoben. Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert sondern wird uns von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen. Vielen Dank für ihr Verständnis.

Therapien für Selbstzahler sind grundsätzlich auch möglich.

  • Wenn Sie bei sich oder ihren Angehörigen sprachliche Schwierigkeiten bemerken, wenden Sie sich an ihren Arzt. Dies kann ein HNO-Arzt, ein Neurologe, ein Kinderarzt, der Hausarzt oder ein anderer Facharzt sein.
  • Hat dieser die logopädische Behandlung genehmigt, melden Sie sich bitte bei uns zur Terminvereinbarung.
  • Da eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung nur zwei Wochen gültig ist, holen Sie diese bitte erst kurz vor dem ersten Behandlungstermin ab.

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Wir haben auch während der Ferienzeit durchgehend für Sie geöffnet.

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Kooperationspraxis der Universität München
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Deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten e. V.
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