Sprachtherapie in der logopädischen Praxis
Das Spektrum sprachtherapeutischer Leistungen ist sehr breit gefächert. So können alle Altersgruppen von Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörungen betroffen sein. Das formale Prozedere, wie z. B. die Voraussetzungen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse, sowie der zeitliche Ablauf der Therapiesitzungen unterscheidet sich nur geringfügig bei den unterschiedlichen Patientengruppen.
Um eine sprachtherapeutische Therapie beim Logopäden zu erhalten, benötigen Sie zunächst eine Verordnung (Rezept). Diese wird z. B. von Hausärzten, Kinderärzten, HNO-Ärzten, Phoniatern, Neurologen, Kieferorthopäden, sowie Kinder- und Jugendpsychiatern ausgestellt. In der Regel beinhaltet das erste Rezept zehn Behandlungseinheiten. Meistens umfassen diese jeweils 30-45 Minuten. Die Termine in der Logopädie finden normalerweise 1-2x wöchentlich statt. Oftmals benötigen Sie nach dem ersten Rezept eine weitere Folgeverordnung.
Sind Sie unsicher, ob eine Behandlung in der Logopädie notwendig ist? Dann lassen Sie sich zunächst von Ihrem Arzt eine Stunde verschreiben. In dieser können wir dann nach einer entsprechenden Untersuchung die sprachlichen Kompetenzen von Ihnen, ihrem Kind oder anderen Angehörigen erheben und das weitere Vorgehen gemeinsam besprechen.
In der Therapie versuchen wir durch vielfältige und möglichst alltagsnahe Übungen, zuvor besprochene Ziele schrittweise zu erreichen.